20. Dezember 2008

... ohne Worte ...


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Benutzung des Schimpfwortes Idiot kann strafrechtlich verfolgt werden. Eine Beleidigung wird in Deutschland durch § 185 StGB unter Strafe gestellt.

Anonym hat gesagt…

es handelt sich heirbei lediglich um ein Zitat ... sieht man doch

Fuddi hat gesagt…

:D Was is das denn für ein Schrott.. Also mal ehrlich. Man kann sich auch über schwachsinn unterhalten.. und dann auch noch anonym.. unfassbier..